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Ein Bestandteil des Beförderungsvertrages und damit der Tarifbestimmungen sind:
a) die Anordnung über das Verhalten der Fahrgäste bei Benutzung der Omnibusse und anderer Betriebseinrichtungen in Verbindung mit der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr vom 19. April 1977 (verkündet im BGBI. I S. 598)
b) die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn-, Omnibus- und
den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (Erlass des Bundesministers für Verkehr vom
27. Feb. 1970, verkündet im BGBI. I S. 230)
Darüber hinaus gelten die besonderen Tarif- und Beförderungsbestimmungen der
VVM Verkehrsverbund Mittelschwaben GmbH in der jeweils gültigen Fassung.
Auskunft: BBS Schapfl KG, Hans-Lingl-Straße 1, 86381 Krumbach, Tel. 08282 / 9902100 |